1. Die Verfügung des Berichterstatters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 12.08.2010, Az.
2. Das Verfahren über die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 2 gegen den Erbscheinsvorbescheid des Notariats Waiblingen Ia - Nachlassgericht - vom 21.06.2010, Az. Ia NG 43/2007, wird zur Entscheidung in eigener Zuständigkeit an das Landgericht Stuttgart zurückgegeben.
Das Oberlandesgericht Stuttgart ist für die Entscheidung über die Beschwerde nicht zuständig.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|