BFH - Beschluss vom 01.09.2004
II B 35/03
Normen:
BewG § 146 Abs. 3 ; ErbStG § 10 § 12 § 13 § 16 § 19 ; GG Art. 3 Art. 6 Art. 14 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 210
Vorinstanzen:
FG München, vom 22.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 4332/02

Verfassungsmäßigkeit der ErbSt: Immobilienerwerb in einem Hochpreisgebiet

BFH, Beschluss vom 01.09.2004 - Aktenzeichen II B 35/03

DRsp Nr. 2004/17939

Verfassungsmäßigkeit der ErbSt: Immobilienerwerb in einem "Hochpreisgebiet"

1. Die Behauptung, das BVerfG habe in seinem Beschluss in BVerfGE 93, 165 aus verfassungsrechtlichen Gründen beim Vermögensübergang von Eltern auf Kindern die völlige Freistellung "jeder der familiären Eigennutzung dienenden Immobilie" verlangt, trifft nicht zu. Vielmehr ist das BVerfG so zu verstehen, dass bei Erfassung des Grundbesitzes mit dem vollen Verkehrswert in der Steuerklasse I ein Nachlasswert im Wert eines durchschnittlichen EFH steuerfrei zu stellen ist.2. Es gibt daher keinen besonders geschützten Vermögensgegenstand "Familienwohnheim", der ungeachtet seines Verkehrswerts stets steuerfrei zu stellen ist.

Normenkette:

BewG § 146 Abs. 3 ; ErbStG § 10 § 12 § 13 § 16 § 19 ; GG Art. 3 Art. 6 Art. 14 ;

Gründe: