Vergütung des Nachlasspflegers; Rückforderung wegen Veruntreuung
BGH, Beschluß vom 16.12.2004 - Aktenzeichen IX ZR 25/01
DRsp Nr. 2005/1223
Vergütung des Nachlasspflegers; Rückforderung wegen Veruntreuung
Hat der Nachlasspfleger Geldbeträge aus dem Nachlass veruntreut und mussten die Erben die veruntreuten Beträge in einem langwierigen Prozess zurückzufordern, so erweist sich die Tätigkeit des Nachlasspflegers im Ergebnis als wertlos. Eine gezahlte Vergütung kann daher zurückgefordert werden.