Das Rechtsmittel wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Geschäftswert: bis zu 3.000 €.
I.
Mit Beschluss des Nachlassgerichts vom 27. Juni 2018 wurde der Beteiligte zu 2 auf Antrag des Vermieters des Erblassers zum Nachlasspfleger bestellt, nachdem der Erblasser nach langer Liegezeit fortgeschritten verwest von der Kriminalpolizei in seiner Wohnung gefunden wurde und Angehörige nicht hatten ermittelt werden können.
Der Beteiligte zu 2 berichtete am 12. Febr. 2019 zur Erbenermittlung, der Erblasser habe eine Schwester (die Beteiligte zu 1) gehabt, die nach den bisherigen Erkenntnissen als (gesetzliche) Alleinerbin in Betracht komme. Allerdings sollten die Eltern noch ein weiteres Kind gehabt haben, das mit zwei Jahren gestorben sei, und dauerten die Ermittlungen deshalb und wegen der Geburts- und Heiratsurkunde der Eltern noch an.
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