OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 15.11.2012
16 U 39/12
Normen:
BGB § 2194; BGB § 2196;
Fundstellen:
FamRZ 2013, 1165
ZEV 2013, 8
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, vom 17.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 183/11

Verjährung des Anspruchs auf Vollziehung einer testamentarischen Auflage

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.11.2012 - Aktenzeichen 16 U 39/12

DRsp Nr. 2013/4237

Verjährung des Anspruchs auf Vollziehung einer testamentarischen Auflage

Ist der Anspruch auf Vollziehung einer testamentarischen Auflage (§ 2194 BGB) verjährt und tritt danach erst die Unmöglichkeit der Vollziehung der Auflage ein (§ 2196 BGB), so kann der deswegen in Anspruch Genommene sich auf die eingetretene Verjährung berufen, auch wenn der Anspruch aus § 2196 BGB selbst noch nicht verjährt ist.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 17. Januar 2012, 2 O 183/11, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für die Berufung wird auf

10.000,- €

festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 2194; BGB § 2196;

Gründe: