I. Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Stiftung in ihrer Eigenschaft als Erbin einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug geltend machen kann.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine gemeinnützige Stiftung, ist Alleinerbin der im Streitjahr (1996) verstorbenen Frau H. Zum Nachlass gehören Kommanditanteile an einer gewerblich tätigen GmbH & Co KG (nachfolgend: KG). Im Rahmen des die KG betreffenden Feststellungsverfahrens ist u.a. ein Bescheid des Finanzamts A ergangen, in dem für H auf den 31. Dezember 1996 ein verbleibender Verlustabzug in Höhe von 791 208 DM festgestellt worden ist. Die Klägerin erzielte aus der ererbten Beteiligung im Streitjahr einen Gewinn.
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