Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Revision gegen das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Januar 2014 zugelassen.
Das vorbezeichnete Urteil wird, soweit es sich gegen die Beklagten zu 1 bis 4 richtet, gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Streitwert: 343.554 €
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