BGH - Urteil vom 18.12.1979
VI ZR 27/78
Normen:
BGB § 829;
Fundstellen:
BGHZ 76, 279
NJW 1980, 1623

Versicherungsrecht; Billigkeitsanspruch; Freiwilliger Haftpflichtversicherungsschutz

BGH, Urteil vom 18.12.1979 - Aktenzeichen VI ZR 27/78

DRsp Nr. 1993/2947

Versicherungsrecht; Billigkeitsanspruch; Freiwilliger Haftpflichtversicherungsschutz

»a) Ein Billigkeitsanspruch kann sich auch daraus ergeben, daß nach Ableben des schuldunfähigen Schädigers sein Vermögen (hier ein kleines Eigenheim) nicht mehr für seinen angemessenen Unterhalt erforderlich ist. b) Freiwilliger Haftpflichtversicherungsschutz des Schädigers darf nicht zur Zubilligung von Beträgen führen, die dessen finanzielle Möglichkeiten sonst schlechthin überschreiten würden (Einschränkung von BGHZ 23, 90).«

Normenkette:

BGB § 829;

Tatbestand:

Die Kläger nehmen die Beklagten als Erben des verstorbenen geschiedenen Frührentners Erich H. (künftig Erblasser) auf Schmerzensgeld in Anspruch, weil sie bei einem durch den Erblasser vorsätzlich gelegten Hausbrand verletzt worden sind.