Verwaltervereinbarung
zwischen den Erben der Frau ..., im Einzelnen:
Tochter 1: ...
Tochter 2: ...
und
Sohn 1: ...
Vorbemerkungen
Wir sind Miterben nach dem Tod der Frau .... Zum Nachlass gehört das in ... gelegene Mehrfamilienhaus. Zur Verwaltung dieses Mehrfamilienhauses schließen wir folgende Vereinbarung:
§ 1 Verwaltung
Die Verwaltung des im Nachlass befindlichen Mehrfamilienhauses in der ...-Straße in ... wird künftig von Sohn 1 ... alleine übernommen.
Sohn 1 ... darf daher sämtliche Maßnahmen, die einer ordentlichen Verwaltung gem. § 2038 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz BGB entsprechen, veranlassen und damit die Erbengemeinschaft verpflichten, ohne unsere Zustimmung im Einzelfall einzuholen. Er darf insbesondere
- Mietverträge mit Mietern mit Wirkung für und gegen die Erbengemeinschaft abschließen und kündigen, einschl. der Abnahme und Übergabe der Wohnungen,
- Betriebskostenabrechnungen
entsprechend den Regeln des BGB bzw. der
- für die Einhaltung der Hausordnung sorgen,
- Prozesse gegen Mieter und ehemalige Mieter wegen Ansprüchen aus dem Mietvertrag führen,
- Reparaturaufträge mit einem voraussichtlichen Auftragsvolumen im Einzelfall bis zu 1.000 Euro erteilen,
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