Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragstellerin trägt vor, sie sei neben vier weiteren Miterben Erbin zu 1/5 in der ungeteilten Erbengemeinschaft nach Frau D. Die Erblasserin sei Eigentümer einer in Aufständerungstechnik montierten Photovoltaikanlage gewesen, die auf dem Dach einer Scheune montiert sei, die im Eigentum eines der Miterben stehe. Eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sei mangels Einvernehmen der Miterben bislang nicht möglich gewesen.
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