Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts Koblenz vom 08.09.2011, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Bestandsverzeichnis über sämtliche zum Nachlass des Herrn P. B., verst. am 25.2.1999, zum Todeszeitpunkt gehörenden Grundstücke sowie Bankkonten, letztgenannte unter Angabe des Tagessaldos vom 25.2.1999, zu erteilen. Im übrigen wird die erststufige, auf Auskunft und Rechnungslegung gerichtete Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3.Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Landgericht vorbehalten.
4.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 € vorläufig vollstreckbar.
A.
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