VG Chemnitz - Beschluß vom 14.12.1993 (1 K 3841/93) - DRsp Nr. 1998/6239
VG Chemnitz, Beschluß vom 14.12.1993 - Aktenzeichen 1 K 3841/93
DRsp Nr. 1998/6239
1. Ein Investitionsvorrangbescheid ist allen Mitgliedern einer Erbengemeinschaft bekanntzugeben, die Rückübertragungsansprüche bezüglich des betroffenen Grundstücks angemeldet hat.2. Fehlerhafte Ausübung des der Verwaltungsbehörde zustehenden Beurteilungsspielraumes, wenn sie einen Vorhabenplan zur Grundlage ihrer Entscheidung nach § 7 Abs. 1 InVorG macht, der keine Angaben zur zeitlichen Dauer des Vorhabens und vom Kaufpreis des Grundstücks enthält.