Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 20.000 € festgesetzt.
I.
Die Erblasserin war verheiratet mit I2, der am 09.08.2001 vorverstorben ist. Aus der Ehe sind die Beteiligten zu 1) und 2) sowie die ebenfalls vorverstorbene F F1 geb. I2 hervorgegangen. Deren Kinder sind die Beteiligten zu 3) und 4).
Am 26.09.1980 errichteten die Erblasserin und ihr Ehemann ein handschriftlich verfasstes und unterschriebenes Testament mit folgendem Inhalt:
"Gemeinschaftliches Testament
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