Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
I.
Die Beteiligte, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist in Abt. I mit 8 Gesellschaftern gebucht. Hierzu befindet sich in den Grundakten ein zwischen den eingetragenen Gesellschaftern zu f) bis h) am 7. März 2001 geschlossener Gesellschaftsvertrag (UR-Nr. 668/2001 des Notars ...), in dem es u.a. heißt:
8. Tod eines Gesellschafters
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