Die Beteil. sind mit ihrem Vater als Gesellschafter bürgerlichen Rechts im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. Nach dem Tod ihrer Eltern haben sie als Erben beantragt, das Grundbuch dahin zu berichtigen, daß ihr Vater aus der BGB -Gesellschaft ausgeschieden ist. Das Grundbuchamt verlangt dafür die Vorlage des Gesellschaftsvertrags.
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