Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Bremen vom 8.07.2020 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 350.000,00 €.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Erteilung eines sog. quotenlosen Erbscheins.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|