Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Das Amtsgericht wird angewiesen, auf den Antrag der Beteiligten das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung von Nachlassgläubigern gemäß
§
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
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