Die Kläger werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 09.07.2020, Az.
Die Kläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 02.11.2020.
3.Innerhalb dieser Frist können sich die Parteien auch zum Streitwert äußern, den der Senat beabsichtigt auf bis zu 7.000,00 € festzusetzen.
I.
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