KG - Urteil vom 29.11.2017
25 U 32/15
Normen:
BRAO § 43a Abs. 4; BGB § 2042; ZPO § 33; ZPO § 81; StGB § 356;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 25.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 27/14

Voraussetzungen eines anwaltlichen Tätigkeitsverbots wegen InteressenkollisionZulässigkeit einer Widerklage gegen einen weiteren Mitbeklagten

KG, Urteil vom 29.11.2017 - Aktenzeichen 25 U 32/15

DRsp Nr. 2018/3527

Voraussetzungen eines anwaltlichen Tätigkeitsverbots wegen Interessenkollision Zulässigkeit einer Widerklage gegen einen weiteren Mitbeklagten

1. Die Klärung der Erbfolge steht nicht im Interessengegensatz zu einer späteren Auseinandersetzung der Miterben, so dass ein Rechtsanwalt, der einen der Miterben insoweit vertreten hat, nicht gehindert ist, einen anderen Miterben im späteren Auseinandersetzungsprozess zu vertreten. 2. Die Erhebung einer Widerklage gegen einen weiteren Mitbeklagten ist grundsätzlich zulässig.

Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das am 25. Februar 2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der Zivilkammer 4 des Landgerichts Berlin wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten zu 2) wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die übrigen Parteien vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BRAO § 43a Abs. 4; BGB § 2042; ZPO § 33; ZPO § 81; StGB § 356;

Gründe:

I.