Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 5) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Wittenberg vom 7. Juni 2018 teilweise aufgehoben, soweit mit ihm der Antrag der Beteiligten zu 5) auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin H. zurückgewiesen worden ist.
Der Beteiligten zu 5) wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für den ersten Rechtszug, rückwirkend ab dem 5. Mai 2018, bewilligt. Im Umfange der Bewilligung wird ihr Rechtsanwältin H. zur Vertretung in der Nachlassangelegenheit beigeordnet.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
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