Der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Nachlassgericht - vom 21.11.2019 wird in Ziffer 2 aufgehoben.
2.Im Übrigen wird die Beschwerde der Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
3.Die Beteiligte zu 1 hat die im Beschwerdeverfahren
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren
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