Als zuständiges Gericht wird das Landgericht Mannheim bestimmt.
I. Die Beklagten sind Zuckerhersteller mit Sitz in Mannheim, Braunschweig bzw. Köln, die die Klägerin vor dem Landgericht Mannheim aus eigenem und abgetretenem Recht auf Schadensersatz infolge von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in Anspruch nimmt, nachdem das Bundeskartellamt gegen die Beklagten bestandskräftig entsprechende Bußgeldbescheide erlassen hat.
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