I.
Der am 27.4.1998 im Alter von 83 Jahren verstorbene Erblasser war in zweiter Ehe mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Die Beteiligte zu 2 ist seine Tochter aus erster Ehe.
Das Nachlaßgericht hat ein von der Beteiligten zu 1 eingereichtes handschriftliches Testament des Erblassers vom 16.4.1.997 eröffnet, mit dem der Erblasser die Beteiligte zu 1 zur Alleinerbin bestimmt und die Beteiligte zu 2 "auf den Pflichtteil gesetzt" hat. Die Beteiligte zu 1 hat dem Nachlaßgericht außerdem eine maschinengeschriebene "Erklärung" des Erblassers vom 12.8.1997 vorgelegt, in der der Erblasser seiner Vermutung Ausdruck gibt, daß er nicht der leibliche Vater der Beteiligten zu 2 sei, und dann fortfährt:
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