Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Aschersleben - Grundbuchamt - vom 18. Juni 2019 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt bis zu 5.000,00 €.
I.
In das Grundbuch von E. Blatt ... 0 (zuvor Blatt ... 7) ist M. K. als Eigentümerin des Flurstücks 165/49 der Flur 22 der Gemarkung E. eingetragen.
M. K. ist am 20. Dezember 2018 verstorben. Der Beteiligte hat unter Verweis auf ihr vor der Notarin R. in St. am 23. Februar 2007 errichtetes Testament und auf das Nachlassverfahren
"2.
Im Falle meines Ablebens bestimme ich zu meinem Alleinerben meinen Sohn,
D. K. geboren am 01.02.1961, wohnhaft in E. T. Straße 35.
3.
Die handgearbeitete Standuhr erhält unter Anrechnung auf ihren etwaigen Pflichtteil meine Tochter, R. M.
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