Vorweggenommene Erbfolge und Wertsicherungsklausel
FG Münster, vom 28.12.2000 - Aktenzeichen 7 K 7481/99 E
DRsp Nr. 2001/13267
Vorweggenommene Erbfolge und Wertsicherungsklausel
Bei einem Vermögensübergabevertrag i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 aEStG kann allein aus der Tatsache, dass die Vermögensübergeber über einen längeren Zeitraum hinweg von ihrem Recht, eine Anpassung der Rente zu verlangen, keinen Gebrauch gemacht haben, nicht der Schluss gezogen werden, der Vertrag sei nicht wie vereinbart durchgeführt worden.
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