I.
Die Beteiligten sind die Kinder der Erblasserin aus ihrer Ehe mit Karl L, der am 23.05.1973 vorverstorben ist. Die weitere Tochter Elisabeth ist am 17.04.1987 ohne Hinterlassung von Abkömmlingen ebenfalls vorverstorben.
Die Erblasserin und ihr Ehemann errichteten am 27.10.1971 ein notarielles Testament (UR-Nr. 00/1971 Notar T in E), das folgenden Wortlaut hat:
"1.) Wir setzen uns gegenseitig zu Vorerben ein. Der Überlebende von uns soll von allen Beschränkungen befreit sein, soweit es das Gesetz zuläßt.
2.) Nach dem Tode des Längstlebenden sollen unsere nachstehend aufgeführten 3 Kinder Nacherben zu gleichen Teilen sein:
a) Elisabeth L, geb. 28.3.1946
b) Mechtild L, geb. 8.2.1949
c) Karl-Bernhard L, geb. 24.11.1950
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