FG München - Urteil vom 27.10.2004
9 K 4542/01
Normen:
EStG (1997) § 35 ; EStG (1998) § 35 ; EStG (1999) § 52 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 370

Wegfall der Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer nach § 35 EStG a.F. ab 1999 gilt auch für bis zum 31.12.1998 eingetretene Erbfälle; Einkommensteuer 1999 und 2000

FG München, Urteil vom 27.10.2004 - Aktenzeichen 9 K 4542/01

DRsp Nr. 2005/680

Wegfall der Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer nach § 35 EStG a.F. ab 1999 gilt auch für bis zum 31.12.1998 eingetretene Erbfälle; Einkommensteuer 1999 und 2000

Da der Gesetzgeber die Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer (§ 35 EStG a.F.) mit Wirkung ab 1.1.1999 ohne Übergangsregelung ersatzlos gestrichen hat, kann die Steuerermäßigung in den Veranlagungszeiträumen ab 1999 auch insoweit nicht mehr geltend gemacht werden, als vor 1999 eingetretene Erbfälle betroffen sind.

Normenkette:

EStG (1997) § 35 ; EStG (1998) § 35 ; EStG (1999) § 52 Abs. 1 ;

Tatbestand: