OLG Düsseldorf - Beschluss vom 06.10.2004
I-24 U 83/04
Normen:
BGB § 530 ; BGB § 242 ; BGB § 812 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 1089
Vorinstanzen:
LG Duisburg, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 315/03

Widerruf einer Schenkung von Verwandten eines Ehegatten nur unter besonderen Umständen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2004 - Aktenzeichen I-24 U 83/04

DRsp Nr. 2004/17788

Widerruf einer Schenkung von Verwandten eines Ehegatten nur unter besonderen Umständen

»1. Wegen groben Undanks kann die Schenkung von Verwandten eines Ehegatten trotz Eheverfehlungen des anderen (mitbeschenkten) Ehegatten nur unter besonderen Umständen widerrufen werden. 2. In diesem Fall ist auch die Geschäftsgrundlage nicht weggefallen, wenn die Schenkung nicht ehe-, sondern familienbezogen erfolgte.«

Normenkette:

BGB § 530 ; BGB § 242 ; BGB § 812 ;

Tatbestand: