Autor: Christ |
Der 55-jährige E ist sehr vermögend. Er verfügt nicht nur über ein erhebliches Barvermögen, sondern ist auch Eigentümer eines Mietwohngrundstücks, das er vor 25 Jahren angeschafft hat. Das Grundstück ist 700 qm groß und hat laut BORIS (www.boris.nrw.de) einen Bodenrichtwert von 300 Euro/qm. Die Nettomiete beträgt jährlich 70.000 Euro; die tatsächlichen Aufwendungen - ohne AfA - betragen jährlich 16.000 Euro. Er beabsichtigt, dieses Mietwohngrundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf seine Tochter T zu übertragen, will sich aber den Nießbrauch daran vorbehalten. Bewertet wird das Grundstück aktuell mit 900.000 Euro. Unter Berücksichtung seines Geschlechts und Alters würde das lebenslängliche Nießbrauchsrecht daran mit 682.000 Euro bewertet werden.Welche Gestaltung empfehlen Sie Ihrer Mandantschaft?
Diese Informationen benötigen Sie von Ihren Mandanten:
Wird ein Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt auf eine andere Person schenkweise übertragen, mindert der Wert des Nießbrauchs den Wert des Grundstücks, so dass der Schenkungsteuer lediglich der Wert des Grundstücks abzgl. des Werts des Nießbrauchs unterworfen wird.
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