I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob bei einem Aktiengeschäft unter Ehegatten eine sogenannte gemischte Schenkung vorliegt, wobei der Zeitpunkt der Zuwendung von wesentlicher Bedeutung ist.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung in Sachen Einkommensteuer 2001 (Bl. 87 ff Finanzamts-Akte) vom 2.3.2005, die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung vom 22.11.2005 (Bl. 83 Finanzamts-Akte), den Bericht über die Außenprüfung vom 31.12.2003 bei der Firma ... AG, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Der Antragsteller beantragt,
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