OLG Stuttgart - Beschluss vom 29.05.2019
8 W 160/19
Normen:
GBO §§ 71 ff.;
Fundstellen:
FGPrax 2019, 172
FamRZ 2019, 1956
NotBZ 2020, 76
ZEV 2019, 530
Vorinstanzen:
AG Böblingen, vom 02.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen GRG

Wirksame Vertretung eines Nacherben

OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.05.2019 - Aktenzeichen 8 W 160/19

DRsp Nr. 2019/10301

Wirksame Vertretung eines Nacherben

Der von dem Erblasser trans- oder postmortal bevollmächtigte Vorerbe kann auch den Nacherben wirksam vertreten, ohne den Verfügungsbeschränkungen der §§ 2112, 2113 BGB unterworfen zu sein.

Tenor

1.

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts Böblingen - Grundbuchamt - vom 02.04.2019 (Az.: BOE24 GRG 32/2019) aufgehoben.

2.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Eintragungsantrag nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückzuweisen.

Normenkette:

GBO §§ 71 ff.;

Gründe

I.

Die am ... .2017 verstorbene, im Grundbuch als Eigentümerin des verfahrensgegenständlichen Grundbesitzes eingetragene ... ... hatte ihren Kindern, den Beteiligten, am 14.06.2005 - je einzeln - eine notariell beurkundete General- und Vorsorgevollmacht erteilt, welche ausdrücklich über den Tod hinaus fortwirken sollte.

Nach dem vorgelegten Erbschein des Amtsgerichts Aalen - Nachlassgericht - vom 19.06.2018 sind die Beteiligten nicht befreite Vorerben ihrer Mutter zu je 1/4, Nacherben sind nach dem Ableben eines Vorerben die leiblichen Kinder des jeweiligen Vorerben; sämtliche Nachlassgegenstände mit Ausnahme des verfahrensgegenständlichen Grundbesitzes stehen den Vorerben als Vorausvermächtnis zu.