BayObLG - Beschluß vom 07.03.1997
1Z BR 259/96
Normen:
BGB § 133, § 2084, § 2229 Abs. 4, § 2247 Abs. 1 ; FGG § 12, § 27 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1029
MDR 1997, 650
Vorinstanzen:
LG Würzburg,
AG Würzburg,

Wirksames Testament mit Erbenunterschrift - Ermittlungspflicht des Nachlaßgerichts bei behaupteter Testierunfähigkeit - Testamentsauslegung bei Alleinerbschaft

BayObLG, Beschluß vom 07.03.1997 - Aktenzeichen 1Z BR 259/96

DRsp Nr. 1997/3562

Wirksames Testament mit Erbenunterschrift - Ermittlungspflicht des Nachlaßgerichts bei behaupteter Testierunfähigkeit - Testamentsauslegung bei Alleinerbschaft

»1. Formwirksamkeit eines privatschriftlichen Testaments, das nicht nur der Erblasser, sondern auch der Erbe unterschrieben hat.2. Die pauschale Behauptung eines Beteiligten, der Erblasser sei testierunfähig gewesen, begründet keine Ermittlungspflicht des Nachlaßgerichts in dieser Richtung, wenn weitere konkrete Anhaltspunkte für mangelnde Testierfähigkeit nicht vorhanden sind.3. Zur Auslegung eines Testaments, in dem die Erblasserin ihren Sohn zum alleinigen Verwalter und Erbe ihrer Hinterlassenschaften eingesetzt hat.«

Normenkette:

BGB § 133, § 2084, § 2229 Abs. 4, § 2247 Abs. 1 ; FGG § 12, § 27 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die im Alter von 94 Jahren verstorbene Erblasser war verwitwet. Aus ihrer Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, der Beteiligte zu 1 und eine im Jahr 1974 vorverstorbene Tochter. Die Beteiligten zu 2 bis 4 sind die Kinder der Tochter aus deren Ehe mit K.

Die Erblasserin hat unter dem Datum 9.5.1985 ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Schriftstück verfaßt, das mit "Main letzter Wille" überschrieben und auch von dem Beteiligten zu 1 unterzeichnet ist. Darin bestimmt sie: