I. Die im Alter von 94 Jahren verstorbene Erblasser war verwitwet. Aus ihrer Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, der Beteiligte zu 1 und eine im Jahr 1974 vorverstorbene Tochter. Die Beteiligten zu 2 bis 4 sind die Kinder der Tochter aus deren Ehe mit K.
Die Erblasserin hat unter dem Datum 9.5.1985 ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Schriftstück verfaßt, das mit "Main letzter Wille" überschrieben und auch von dem Beteiligten zu 1 unterzeichnet ist. Darin bestimmt sie:
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