Die Beschwerde der Beteiligten zu 4) gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Nachlassgerichts - Meiningen vom 18.12.2013 (Nichtabhilfeentscheidung vom 03.02.2014) wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 4) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Beschwerdewert wird auf 5.263,50 € festgesetzt.
I.
Die Erblasserin ist 2011 im Alter von 94 Jahren verwitwet und kinderlos gestorben. Sie hatte am 08.08.1972 mit ihrem Ehemann ein gemeinschaftlichtes Testament errichtet (Bl. 2 d.A.), in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Ferner trafen sie zu Gunsten ihres Patenkindes - des Beteiligten zu 5) - folgende Regelung:
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