Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau -Nachlassgericht - vom 28.12.2012 wird zurückgewiesen.
2.Die Beteiligte zu 2 hat die der Beteiligten zu 1 im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
3.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 129.802 € festgesetzt.
I.
Die Erblasserin ist am 11.2.2011 verstorben. Die Erblasserin war zweimal verheiratet. Die erste Ehe wurde mit Urteil vom 25.5.1972 rechtskräftig geschieden; hinsichtlich der zweiten Ehe fand lediglich eine kirchliche Trauung in Österreich statt. Beide Ehen blieben kinderlos. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind die Geschwister der Erblasserin.
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