Wirksamkeit der Vererbung des Kruppschen Familienvermögens an eine Stiftung
OLG Hamm, Urteil vom 03.11.1999 - Aktenzeichen 8 U 220/98
DRsp Nr. 2001/6245
Wirksamkeit der Vererbung des Krupp'schen Familienvermögens an eine Stiftung
Die Vererbung des Krupp'schen Familienvermögens, insbesondere des Fabrikvermögens, an eine Stiftung ist wegen Verstoßes gegen eine Nachfolgeregelung in einer Satzung nicht nichtig, sondern allenfalls anfechtbar.