Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20.11.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 2) zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 240.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit eines Testamentes des Erblassers vom 29.12.2014.
1. Letztwillige Verfügungen des Erblassers
Der am 12.6.1936 geborene Erblasser errichtete mehrere Testamente:
Am 1.2.2005 verfasste der Erblasser ein handschriftliches Testament: "Als Erben setze ich zu gleichen Teilen meine Mutter KXXX HXXXXX, BXXX BXXXX und BXXXX BXXXXX ein." (Bl. 61 der Beiakte
Am 11.9.2008 erklärte er in einem notariellen Testament (Bl. I/10 ff. d.A.), dass er vorsorglich alle früheren Verfügungen von Todes wegen widerrufe und als seinen Erben Herrn BXXXX BXXXX und als Ersatzerbin Frau BXXXX BXXXXX einsetze.
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