I.
Der verwitwete Erblasser ist im Jahr 1994 im Alter von 87 Jahren verstorben. Die Beteiligten zu 3 und 4 sind die zwei jüngeren aus der Ehe des Erblassers mit seiner 1984 vorverstorbenen Ehefrau hervorgegangenen drei Söhne, der älteste Sohn aus dieser Ehe ist von einem Bruder der Ehefrau des Erblassers am 20.1.1969 adoptiert worden.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die beiden Kinder des Beteiligten zu 4, die Beteiligten zu 5, 6 und 7 sind die drei Kinder des Beteiligten zu 3.
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