I. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 25. Juni 1996 wurde dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) von seinem am 27. Oktober 1997 verstorbenen Onkel (Erblasser) eine Eigentumswohnung geschenkt. Der Erblasser behielt sich an der Wohnung ein lebenslanges unentgeltliches Nießbrauchsrecht vor.
Der Erblasser wurde vom Kläger allein beerbt. Der Wert der im Nachlass befindlichen Aktiva betrug 63 529,05 DM. In einem Verfahren vor dem Landgericht forderte die Tochter des Erblassers (Pflichtteilsberechtigte) vom Kläger den Pflichtteil in Höhe von 19 427 DM und wegen der Zuwendungen des Wohnungseigentums und weiterer früherer Schenkungen eine auf § 2325 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gestützte Pflichtteilsergänzung in Höhe von 276 321 DM.
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