I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 16.1.2023 -
II. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin macht Zahlungs- und Freistellungsansprüche als Masseforderungen gegen den Nachlass ihres am 22.4.2011 verstorbenen Ehemannes ... (im Folgenden: Erblasser) geltend.
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