OLG Saarbrücken - Urteil vom 16.02.2024
3 U 2/24
Normen:
BGB § 324 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 1968; InsO § 324 Abs. 1;
Fundstellen:
NZI 2024, 387
ZEV 2024, 409
ZIP 2024, 2785
ZInsO 2024, 2441
NZI 2025, 32
NZI 2026, 50
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 25.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 103 IN 8/12
LG Saarbrücken, vom 16.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 363/17

Zahlungs- und Freistellungsansprüche als Masseforderungen gegen den Nachlass des verstorbenen Ehemannes

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.02.2024 - Aktenzeichen 3 U 2/24

DRsp Nr. 2024/12681

Zahlungs- und Freistellungsansprüche als Masseforderungen gegen den Nachlass des verstorbenen Ehemannes

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 16.1.2023 - 4 O 363/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 324 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 1968; InsO § 324 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin macht Zahlungs- und Freistellungsansprüche als Masseforderungen gegen den Nachlass ihres am 22.4.2011 verstorbenen Ehemannes ... (im Folgenden: Erblasser) geltend.

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