FG Niedersachsen - Urteil vom 27.10.1999
3 K 402194
Normen:
ErbStG §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 7 Abs. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 ;

Zeitpunkt einer Grundstücksschenkung

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.10.1999 - Aktenzeichen 3 K 402194

DRsp Nr. 2000/3810

Zeitpunkt einer Grundstücksschenkung

1. Die Schenkung eines Grundstücks ist grundsätzlich ausgeführt i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, wenn der Leistungserfolg eingetreten ist, d. h. wenn der Beschenkte Eigentümer des Grundstücks geworden ist. 2. Trotz Erklärung der Auflassung und deren Eintragungsbewilligung ist eine Grundstücksschenkung nicht i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt, solange der Beschenkte von der bereits erteilten Eintragungsbewilligung vorerst aufgrund einer Vereinbarung mit dem Schenker keinen Gebrauch machen darf.

Normenkette:

ErbStG §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 7 Abs. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob für eine Schenkung zugunsten der Klägerin (Kl.) die Steuerklasse 1 mit dem entsprechenden Freibetrag für Ehegatten von 250.000 DM oder die Steuerklasse IV mit einem Freibetrag von 3.000 DM anzuwenden ist.