OLG Hamm - Beschluss vom 31.01.2023
15 W 269/22
Normen:
GBO § 22; GBO § 52; BGB § 2217;
Fundstellen:
FGPrax 2023, 53
FamRZ 2023, 1323
FuR 2023, 304
MDR 2023, 710
NJW-RR 2023, 1060
NotBZ 2023, 387
ZEV 2023, 378

Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts hinsichtlich der Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks aufgrund Freigabeerklärung des Testamentsvollstreckers

OLG Hamm, Beschluss vom 31.01.2023 - Aktenzeichen 15 W 269/22

DRsp Nr. 2023/2520

Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts hinsichtlich der Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks aufgrund Freigabeerklärung des Testamentsvollstreckers

1. Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Zwischenverfügung im Falle der Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweis2. Löschung des Testamentsvollstreckervermerks aufgrund Freigabeerklärung des Testamentsvollstreckers

1. Im Falle der Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises kommt der Erlass einer Zwischenverfügung nur dann in Betracht, wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs schlüssig behauptet wird und lediglich auf die Vorlage eines fehlenden Nachweises der Grundbuchunrichtigkeit hingewirkt werden soll. Ist hingegen zum Zeitpunkt der Stellung des Berichtigungsantrag ist das Grundbuch (noch) nicht unrichtig, muss der Antrag zurückgewiesen werden. Insbesondere kann den Beteiligten im Wege der Zwischenverfügung nicht aufgegeben werden, erst noch die Erklärungen beizubringen, die nach der Rechtsauffassung des Grundbuchamts überhaupt erst zu Unrichtigkeit des Grundbuchs führen.