Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 26. Januar 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird endgültig auf 5.000,00 € festgesetzt.
Streitig ist ein Anspruch auf "echte" statt "unechte" Sozialhilfe gemäß §
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