Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 06.02.2020 gegen den am 06.01.2020 erlassenen Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Heinsberg,
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.
I.
Am xx.xx.2019 ist Frau A B (im Folgenden: Erblasserin) mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in England verstorben. Die Erblasserin war deutsche Staatsangehörige. Sie war verwitwet und hat neben den Beteiligten 1) und 3) drei weitere Kinder hinterlassen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|