KG - Beschluss vom 11.04.2016
22 W 40/15
Normen:
FamFG § 395 Abs. 1; BGB § 21;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 01.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 95 VR 22765 B

Zulässigkeit der Eintragung eines eine Kindertagesstätte betreibenden Vereins im Vereinsregister

KG, Beschluss vom 11.04.2016 - Aktenzeichen 22 W 40/15

DRsp Nr. 2016/12739

Zulässigkeit der Eintragung eines eine Kindertagesstätte betreibenden Vereins im Vereinsregister

1. Auch ein nur eine Kindertagesstätte betreibender Verein ist dann kein Idealverein, wenn er Kinderbetreuungsplätze überhaupt nur oder im Wesentlichen am freien Markt in Konkurrenz zu Dritt-Anbietern anbietet. 2. Das Bestehen von Gemeinnützigkeit weist den Verein nicht zwingend als Idealverein aus.

1. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 01. April 2015 wird nach einem Wert von 5.000 € zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

FamFG § 395 Abs. 1; BGB § 21;

Gründe:

A.