OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.12.2014
I-3 U 88/14
Normen:
BGB § 1922; BGB § 2039 S. 1; BGB § 242; BGB § 666;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 335/14

Zulässigkeit der Geltendmachung eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs auf Auskunft bzw. Rechnungslegung durch einen Miterben

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2014 - Aktenzeichen I-3 U 88/14

DRsp Nr. 2015/16828

Zulässigkeit der Geltendmachung eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs auf Auskunft bzw. Rechnungslegung durch einen Miterben

Zur Geltendmachung eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs auf Auskunft bzw. Rechnungslegung durch einen Miterben mit der Maßgabe der Leistung an alle Erben sowie zum Ausschluss eines solchen Anspruchs wegen eines Verstoßes gegen Treu und Glauben und zu nachträglich sich ergebenden beachtlichen Gründen für die Nachholung der Rechnungslegung (hier: nachträglich begründeter Verdacht, dass ein rückhaltloses Vertrauen in die Geschäftsführung eines Sohnes und Miterben und daran anknüpfende Untätigkeit des Erblassers in Bezug auf ein Rechnungslegungsverlangen nicht gerechtfertigt sei).

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 08. Mai 2014 verkündete Teil-Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 16 O 335/13 - geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages leistet.

Streitwert: Bis 35.000,- Euro

Normenkette:

BGB § 1922; BGB § 2039 S. 1; BGB § 242; BGB § 666;

Gründe

I.

1. 2. 3.