Die Antragsteller sind am Landgericht Leipzig zugelassene Rechtsanwälte.
Die Antragsgegnerin betreibt die Erbenermittlung.
Die Antragsgegnerin verpflichtete sich durch Vereinbarung vom 18.12.2003/14.10.2003 mit der Hausverwaltung ..., die Erbenermittlung bezüglich des Grundstücks F. OT ... vorzunehmen (Anlage B 1).
In diesem Zusammenhang verfasste die Verfügungsbeklagte am 19.03.2004 ein Schreiben, das sie an einen Mandanten der Verfügungskläger richtete. Es hat folgenden Inhalt:
"Grundstücksangelegenheit St.
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