OLG München - Endurteil vom 16.11.2016
20 U 2886/16
Normen:
ZPO § 771; BGB § 2306 a.F.; BGB § 2085;
Fundstellen:
FamRZ 2017, 742
ZEV 2017, 265
Vorinstanzen:
LG München II, vom 03.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 5175/15

Zulässigkeit der Teilungsversteigerung eines Nachlassgrundstücks

OLG München, Endurteil vom 16.11.2016 - Aktenzeichen 20 U 2886/16

DRsp Nr. 2016/18733

Zulässigkeit der Teilungsversteigerung eines Nachlassgrundstücks

1. Die Teilungsversteigerung eines in den Nachlass fallenden Grundstücks ist unzulässig, wenn sie einer Teilungsanordnung des Erblassers widerspricht. 2. Eine Teilungsanordnung ist nicht insgesamt unwirksam, wenn sie gem. § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. "als nicht angeordnet" gilt, weil ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter beschwert wird und der ihm hinterlassene Erbteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils nicht übersteigt.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München II vom 3. Mai 2016, Az. 12 O 5175/15, im Kostenausspruch aufgehoben und wie folgt abgeändert:

2. 3. 4.