Die Beschwerde des Beteiligten zu 11 gegen die Eintragung der Beteiligten zu 1 bis 10 als Eigentümer in Erbengemeinschaft des Flurstücks XXXX/X im Grundbuch des Amtsgerichts Passau von Leoprechting Blatt XXX wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
I.
Mit seiner Beschwerde wendet sich der Beteiligte zu 11 gegen die am 11.5.2017 vorgenommene Eintragung der Beteiligten zu 1 bis 10 im Grundbuch als in Erbengemeinschaft verbundene Eigentümer von Grundbesitz.
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