Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 26.08.2021, Az.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
3.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis 410.000,00 € festgesetzt.
I.
Erblasser ist der am xx.xx.2018 geschieden verstorbene V. R..
Die Klägerin ist ausweislich der Bestallungsurkunde des Nachlassgerichts vom 03.12.2019 (Anlage K 3) zur Nachlasspflegerin für die unbekannten Erben des Erblassers bestellt mit den Wirkungskreisen der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie der Ermittlung der Erben.
1. 2.
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