OLG München - Beschluss vom 04.08.2016
34 Wx 110/16
Normen:
BGB § 164; BGB § 167; BGB § 172; BGB § 181; GBO § 20 , § 35 Abs. 1; GBO § 22 , § 35 Abs. 1;
Fundstellen:
FGPrax 2016, 205
FamRZ 2017, 328
FuR 2016, 670
NotBZ 2016, 471
ZEV 2016, 656
Vorinstanzen:
AG Starnberg, vom 01.10.2015

Zulässigkeit des grundbuchlichen Vollzugs einer Eigentumsübertragung durch Insichgeschäft aufgrund einer transformalen Vollmacht des verstorbenen eingetragenen Berechtigten

OLG München, Beschluss vom 04.08.2016 - Aktenzeichen 34 Wx 110/16

DRsp Nr. 2016/14015

Zulässigkeit des grundbuchlichen Vollzugs einer Eigentumsübertragung durch Insichgeschäft aufgrund einer transformalen Vollmacht des verstorbenen eingetragenen Berechtigten

GBO §§ 20, 22, § 35 Abs. 1 1. Zur Verwendung transmortaler Vollmachten durch einen potenziellen Erben.2. Der grundbuchliche Vollzug einer Eigentumsübertragung durch zugelassenes Insichgeschäft, das der Bevollmächtigte aufgrund einer transmortalen Vollmacht des verstorbenen eingetragenen Berechtigten sowie in eigenem Namen an sich vornimmt, ist nicht zwingend von einem Erbennachweis nach § 35 GBO abhängig, auch wenn der Bevollmächtigte als potenzieller Alleinerbe in Betracht kommt (Ergänzung zu OLG Schleswig vom 15.7.2014, 2 W 48/14; Abgrenzung zu OLG Hamm vom 10.1.2013, I-15 W 79/12).

Tenor

1.

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 1. Oktober 2015 aufgehoben.

2.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Auflassung vom 30. März 2015 (Urkunde des Notars Dr. S. G. in München vom 30. März 2015, URNr. G 1037/2015) durch Eintragung der Beteiligten als (Allein-)Eigentümerin zu vollziehen.

Normenkette:

BGB § 164; BGB § 167; BGB § 172; BGB § 181; GBO § 20 , § 35 Abs. 1; GBO § 22 , § 35 Abs. 1;

Gründe

I.